Vorlage-Nr. 12/1310
Begründung:
Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung hat den Stellenplan-Entwurf 2006 in seinen Sitzungen vom
20. Februar 2006 und
- 20. März 2006
anhand der
- Vorlage Nr. 12/1112 (bzw. 12/1112/1),
- Stellungnahme der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats zum Stellenplan-Entwurf 2006,
- des Sonderdrucks des Stellenplan-Entwurfs 2006,
- des Geschäftsverteilungsplanes 2005 der Zentralverwaltung mit den Änderungswerten 2006,
- Hebung von Beamtenstellen - Vorlage Nr. 12/1199 (bzw. 12/1199/1)
beraten.
Der Stellenplan-Entwurf 2006 schließt daraufhin gegenüber dem Stellenplan 2005 saldiert mit
+ 15 Stellen
ab.
Der Entwurf des Stellenplanes 2006 ist unter anderem geprägt von einer Neustrukturierung, die dem Landschaftsverband Rheinland von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen wurde. Aufgrund dieser Neustrukturierung ab dem Jahr 2006 werden die bisher in der „Stellenübersicht Teil C“ ausgewiesenen Stellen in die Teile
I „Landschaftsverband Rheinland“ und
II „Dienststellen mit Personal, für die der Landschaftsverband Rheinland
die Dienstherreneigenschaft wahrnimmt“
verlagert. Diese rein technische Umstrukturierung führt zu einer Ausweitung des Stellenplanes I
um 44 Stellen. Es handelt sich hier jedoch nicht um echte zusätzliche Stellen, sondern lediglich um eine gegenüber der Vergangenheit veränderte Darstellungsform.
Bei gegenüber den Vorjahren unveränderter Darstellung würde der Entwurf des Stellenplanes 2006 mit einem Saldo von
minus 29 Stellen
abschließen.
Die Auswirkungen der neuen Stellenobergrenzenverordnung (StOV - Gem) sind in der Anlage dadurch erkennbar, dass zusätzliche Hebungsmöglichkeiten insbesondere im Bereich der unteren Besoldungsgruppen realisiert werden konnten. Obergrenzen sind nunmehr bis einschl. der Besoldungsgruppe A 11 nicht mehr vorgesehen. Die dem Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung vorgelegte Hebungsliste von Beamtenstellen wurde eingearbeitet.
Sollten sich durch die Beratungen im Landschaftsausschuss am 29. März 2006 Veränderungen ergeben, so ist dieser Veränderungsnachweis entsprechend zu ergänzen.
In Vertretung
H ö t t e