LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3640
öffentlich
Datum:
05/19/2014
Dienststelle:
LVR-Stabsstelle 90.10
Bearbeitung:
Herr Dr. Krause
Kulturausschuss27.05.2014empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss27.06.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Preußen-Museum NRW;
Übernahme des Museums in Wesel durch den LVR
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht wird gemäß Vorlage 13/3640 zur Kenntnis genommen.

2. Den weiteren Schritten des mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und der Stiftung Preußen-Museum NRW abgestimmten Übernahmeverfahrens wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:078
Erträge:162.850 €542.550 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:162.850 €610.180 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

4.355.000 €
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:941.600 € (nach Umsetzung der Neukonzeption, frühestens ab 2019)
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Mit der Ergänzungsvorlage Nr. 13/3270/1 sind der politischen Vertretung im Dezember 2013 ein Sachstandsbericht und ein Vorschlag zur Übernahme des Preußen-Museums in Wesel vorgelegt worden. Letzterer ist vom Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2013 beschlossen worden. Auf der Grundlage der damit festgelegten Eckpunkte hat die Verwaltung zwischenzeitlich in Abstimmung mit den weiteren Beteiligten - Stiftung Preußen-Museum NRW, Land NRW, Stadt und Kreis Wesel, Stiftungsaufsicht - den Übernahmeprozess weiter fortgeführt.

- Die aus Sicht der Stiftungsaufsicht zur Ausgründung der neuen "Rheinischen Stiftung" erforderliche Änderung der Satzung der bestehenden Stiftung liegt ebenso im Entwurf vor wie die Formulierung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung für die "Rheinische Stiftung". Sie sind der Stiftungsaufsicht von der bestehenden Stiftung zur Prüfung und Genehmigung übermittelt worden.

- In Bezug auf den zwischen der bestehenden Stiftung und dem LVR strittigen Punkt der Herstellung der baulichen Mängelfreiheit ist in einem Spitzengespräch im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vereinbart worden, dass die Gründung der "Rheinischen Stiftung" erst erfolgt, sobald die bestehende Stiftung die Mängelfreiheit des Gebäudes in eigener Verantwortung vollständig hergestellt hat. Das Land NRW hat die Finanzierung der Gesamtmaßnahme zugesichert.

- Der LVR übernimmt möglichst zeitnah im Auftrag der bestehenden Stiftung den Betrieb des Museums. Diese überlässt zu diesem Zweck dem LVR unentgeltlich die Liegenschaft; darüber hinaus stellt sie ihm die hälftigen Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen zur Teilfinanzierung des Museumsbetriebs zur Verfügung. Der LVR übernimmt das am Standort Wesel fest angestellte Personal.

- Die für den Zeitraum bis zur Gründung der "Rheinischen Stiftung" geltenden Vereinbarungen in Bezug auf den Museumsbetrieb werden in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien geregelt.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden