Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2386
öffentlich
Datum: | 05/23/2007 |
Dienststelle: | Amt 42 |
Bearbeitung: | Frau Kohls/Frau Jansen |
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Tagesordnungspunkt:
Grundvoraussetzungen zur Sicherstellung der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen auf der Grundlage der zurzeit gültigen gesetzlichen GTK-Regelungen
Kenntnisnahme:
Die Vorlage-Nr. 12/2386 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe: | |
Erträge: | € | Aufwendungen: | € |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | € | Auszahlungen: | € |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
| € |
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
M e r t e n s
Begründung:
Nach Überprüfung des Zahlenwerkes im Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder hat der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland in der Sitzung am 10.05.2007 die Grundvoraussetzungen auf der Grundlage der zurzeit gültigen gesetzlichen GTK-Regelungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis für die Träger von Tageseinrichtungen gemäß Vorlage Nr. 12/2195/1 mit einer redaktionellen Änderung beschlossen.
Die redaktionell überarbeitete Fassung gebe ich Ihnen als Anlage zur Kenntnis.
In Vertretung
M e r t e n s