Seit Ende Januar 2013 ist das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) rechtskräftig. Die Landesregierung setzt sich damit selbst zum Ziel, bis zum Jahr 2020 die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW um mindestens 25% und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% zu verringern. Für den LVR resultiert daraus die Pflicht, bis voraussichtlich 2016 ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und Vorbereitungen für diese neue Aufgabe Klimaschutz zu treffen.