Ergänzung zu 4.:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahren zur weitgehenden Vermeidung von mechanischen Fixierungen und Zwangsmedikation an mindestens einer LVR-Klinik zu erproben, die gewonnenen Ergebnisse zu evaluieren und dem Gesundheitsausschuss in einem Bericht darzustellen. Ziel des Modells soll die Reduzierung der mechanischen Fixierungen auf seltene Ausnahmen sein, die durch eine besondere Indikationsstellung (besonderer Wunsch der Patientinnen und Patienten, Gefahr für die eigene Person oder für Dritte nicht anders abwendbar) begründet sind. Die Verfahren zur weitgehenden Vermeidung von Fixierungen an mindestens einer LVR-Klinik sollen sich an den in der LWL-Klinik Herten erprobten Maßnahmen orientieren.“