- Den Zivildienstleistenden an den LVR-Förderschulen, die inzwischen als Pflegehilfskräfte beschäftigt sind, wird gezielt eine Verlängerung ihres Beschäftigungsvertrags um ein Jahr angeboten. Außerdem wird den FSJlern nach Abschluss ihres Freiwilligen Sozialen Jahres ebenfalls ein Einjahresvertrag als Pflegehilfskraft angeboten.
- Die Verwaltung prüft, ob ein einjähriges, mindestens aber sechsmonatiges Praktikum im Rahmen der schulischen, universitären oder beruflichen Ausbildungen, an den LVR-Schulen, wo bisher Zivildienstleistende tätig sind, abgeleistet werden kann. Die Vergütung der Praktika sollte in Höhe der Vergütung von Pflegehilfskräften liegen.
Die Verwaltung stellt dazu die nötigen finanziellen Mittel bereit und unterstützt die Schulen bei der Ansprache.
- Die Verwaltung legt spätestens im November 2011 einen Bericht vor über die Auswirkung des Wegfalls der Zivildienststellen an den Rheinischen Förderschulen und über den Erfolg der beschlossenen Kompensationsmaßnahmen.