Die Hilfeplankonferenzen im Rheinland sind wichtige Beratungsgremien, die mit ihrer Fachkompetenz das Fallmanagement des LVR unterstützen, die Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht, individuell und nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erfüllen. In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen, unter denen die Hilfeplankonferenzen eingerichtet worden sind, deutlich verändert (z.B. durch einen enormen Fallzahlanstieg).
Um den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen zu können, müssen die Hilfeplankonferenzen neu ausgerichtet und weiterentwickelt werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege hat die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, welches dem Sozialausschuss in der Sitzung am 05.09.2012 vorgestellt wird.