Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1570
öffentlich
Datum: | 09/26/2011 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Herr Pfaff |
| |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 05.10.2011 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 07.10.2011 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsversammlung | 12.10.2011 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 auf den LVR
Beschlussvorschlag:
Die Landschaftsversammlung nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis und beschließt die Mitgliedskörperschaften bei der Zahlung der Landschaftsumalge 2011 gem. Vorlage 13/1570 zu entlasten. Der Entlastungsanteil soll bei den Festsetzungsbescheiden über die Zahlung der Landschaftsumlage 2011 abgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2011:
Produktgruppe: | PG 048 - Allgemeine Finanzwirtschaft - |
Erträge: | siehe Sachverhaltsdarstellung | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
| |
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
In Vorlage 13/1570 werden die Auswirkungen bzw. Verbesserungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 auf den LVR und das Verfahren zur Weitergabe der Verbesserungen mit dem Ziel einer finanziellen Entlastung der LVR-Mitgliedskörperschaften dargestellt.