LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3411
öffentlich
Datum:
01/10/2014
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Frau Leidolf / Herr Schmidt
Krankenhausausschuss 123.01.2014Beschluss
Gesundheitsausschuss24.01.2014zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
LVR-Klinik Düren;
Ersatzbau Standardbettenhaus, 2. Bauabschnitt;
Aufstockung um ein weiteres Geschoss;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Beschlussvorschlag:
Der Planung und den Kosten in Höhe von 5.470.680 € brutto für die Aufstockung um ein weiteres Geschoss für den Ersatzbau Standardbettenhaus, 2. Bauabschnitt, für die LVR-Klinik Düren wird gemäß Vorlage-Nr. 13/3411 zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:5.470.680 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e 
Zusammenfassung:

Mit der Vorlage 13/3054 stimmte der Krankenhausausschuss 1 am 19.9.2013 der Planung und den Kosten für den Ersatzbau Standardbettenhaus, 2. Bauabschnitt, für die LVR-Klinik Düren zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme.

Bezugnehmend auf die Vorlage Nr. 13/3424 der LVR-Klinik Düren zur Fortführung der Zielplanung wurde seitens des GLM die Möglichkeit einer Aufstockung des Gebäudes um ein weiteres Geschoss geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Realisierung von 2 weiteren Stationen mit insgesamt 44 Betten derzeit ohne größere umplanungsbedingte Zeitverluste möglich ist. Die Kostenschätzung für eine entsprechende Erweiterung verweist auf ein sehr günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Nach Vorliegen des positiven Prüfungsergebnisses wurde die Planung entsprechend überarbeitet.

Die Verwaltung bittet, der Aufstockung um ein weiteres Geschoss mit Kosten von 5.470.680 € brutto zuzustimmen.


Begründung:
Anlagen: