Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3938
öffentlich
Datum: | 12/23/2008 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 in Bochum
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städtetages folgende Vertreterinnen / Vertreter zur Entsendung in die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 in Bochum:
1. ________________________
2. ________________________"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (Politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/3938:
Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Städtetages alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen.
Die 35. ordentliche Hauptversammlung findet vom 12. - 14.05.2009 in Bochum zu dem Thema "Stadt - Land - Bund: gegeneinander oder gemeinsam stark" statt.
Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und hat somit gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung das Recht, zwei Vertreterinnen / Vertreter mit Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des LVR ein Delegierter vorzusehen. Da der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.
Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 entsenden.
Ebenfalls ist es möglich, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Als Anlage ist ein vorläufiger Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.
Im Auftrag
K a s c h n y