LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3938
öffentlich
Datum:
12/23/2008
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss30.01.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 in Bochum
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städtetages folgende Vertreterinnen / Vertreter zur Entsendung in die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 in Bochum:
1. ________________________
2. ________________________"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (Politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/3938:

Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Städtetages alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen.

Die 35. ordentliche Hauptversammlung findet vom 12. - 14.05.2009 in Bochum zu dem Thema "Stadt - Land - Bund: gegeneinander oder gemeinsam stark" statt.

Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und hat somit gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung das Recht, zwei Vertreterinnen / Vertreter mit Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des LVR ein Delegierter vorzusehen. Da der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.

Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 12. - 14.05.2009 entsenden.

Ebenfalls ist es möglich, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

Als Anlage ist ein vorläufiger Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.


Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen: