Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW entsenden die Mitglieder gemäß
§ 5 Abs. 2 der Satzung je eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW.
Am 16.04.2013 findet eine außerordentliche Landkreisversammlung des Landkreistages NRW in Düsseldorf statt.