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Antrag-Nr. 13/165
öffentlich
Datum:
12/15/2011
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Sozialausschuss17.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Kommission Inklusion02.02.2012zur Kenntnis
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2012;
Kostendämpfende Maßnahmen im Bereich Eingliederungshilfe
Beschlussvorschlag:

Der hohe jährliche Anstieg der Zahl der Menschen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, führt im Jahr 2012 wie in den Vorjahren zu einem erheblichen Kostenanstieg. Wir fordern daher die Verwaltung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um kostendämpfende Maßnahmen einzuleiten:
-        Die Zugangssteuerung weiter zu optimieren

-        Präventive Maßnahmen wie z.B. das „Probewohnen“ für Menschen mit Behinderung, die noch in der Herkunftsfamilie leben, weiter auszubauen

-        Die Mitwirkung an der inklusiven Gestaltung des Sozialraumes fortzusetzen

-        Bei den Vereinbarungen mit den Werkstätten konsequent den Weg der Kostentransparenz und Kostensteuerung fortzusetzen

-        Die Rahmenvereinbarung über Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen zügig umzusetzen

-        Die Entgeltverhandlungen über Wohn- und Werkstattleistungen strikt nach dem  Prinzip der Kostendämpfung zu führen.

Die Verwaltung wird in Umsetzung der UN-BRK beauftragt, für den Sozialausschuss ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote vorzustellen. Dieses Programm soll wie das zum 31.12.2011 auslaufende Anreizprogramm das Ziel „ambulant vor stationär“ verfolgen. Es soll jedoch nicht nur auf den individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet sein, sondern auch dazu beitragen, den Sozialraum auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung auszurichten und inklusiv zu gestalten. Dabei sind die jeweils besonderen Bedingungen der Einrichtungen und Dienste freier Träger und der des LVR zu berücksichtigen. Das Anreizprogramm soll dazu beitragen, den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzubremsen.

Wir erwarten, dass die Verwaltung Menschen mit Behinderung aktiv dabei unterstützt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Über ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Fachbereiche sollen Alternativen zu einer Beschäftigung in einer WfbM ermöglicht werden.
Mitte des Jahres erwarten wir hierzu einen ersten Zwischenbericht.

Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig zusammen mit dem Deutschen Behindertensportverband ein Konzept zu erarbeiten, welches Leistungssportlern mit Behinderung ermöglicht, durch individuelle Freistellung von ihrer beruflichen/schulischen Tätigkeit, z.B. in einer WfbM, ausreichende Sportausübungs- und Trainingsmöglichkeiten zu nutzen.

Begründung:

Das Thema „Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ ist ein zentrales Wirkungsfeld für die Arbeit des Landschaftsverbandes Rheinland. Menschen mit Behinderung profitieren bisher noch nicht vom Aufschwung auf dem ersten Arbeitsmarkt, im Gegenteil, der Trend ist eher gegenläufig.

Aus diesem Grund hat die Landschaftsversammlung Rheinland im Wege der Resolution „Inklusion-Leitziel der Landschaftsversammlung Rheinland“ in der Landschaftsversammlung am 14.12.2011 bereits an Bund, Land und Kommunen appelliert, alle Anstrengungen zu unternehmen, Menschen mit Behinderung in der Ausübung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt bekanntlich die Eingliederungshilfe vor neue Herausforderungen, weil zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch Barrieren im Sozialraum beseitigt werden müssen. Ziel ist es daher, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen im Sozialraum Angebote und Unterstützungsleistungen wahrnehmen können. Hierzu müssen bestehende Strukturen weiter entwickelt werden. Diese Maßnahmen schließen die Quartiersgestaltung mit ein.

Das Problem, wonach Leistungssportlern mit Behinderung, die für ihre sportliche Entwicklung notwendige Freistellung nicht ermöglicht wird, wurde von verschiedenen Behindertensportverbänden an den LVR herangetragen. Auch wenn unter Umständen rechtliche Regelungen in der Sozialgesetzgebung hier zur Zeit wenig Spielraum zu lassen scheinen, sollten - gerade unter dem Gesichtspunkt der Inklusion (das heißt auch: gleiche Rechte für alle Sportler) - hier den Sportlern mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten der beruflichen Freistellung zur Ausübung  des Leistungssports wie nicht behinderten Sportlern eingeräumt werden.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden