Der hohe jährliche Anstieg der Zahl der Menschen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, führt im Jahr 2012 wie in den Vorjahren zu einem erheblichen Kostenanstieg. Wir fordern daher die Verwaltung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um kostendämpfende Maßnahmen einzuleiten:
- Die Zugangssteuerung weiter zu optimieren
- Präventive Maßnahmen wie z.B. das „Probewohnen“ für Menschen mit Behinderung, die noch in der Herkunftsfamilie leben, weiter auszubauen
- Die Mitwirkung an der inklusiven Gestaltung des Sozialraumes fortzusetzen
- Bei den Vereinbarungen mit den Werkstätten konsequent den Weg der Kostentransparenz und Kostensteuerung fortzusetzen
- Die Rahmenvereinbarung über Eingliederungshilfeleistungen zum Wohnen zügig umzusetzen
- Die Entgeltverhandlungen über Wohn- und Werkstattleistungen strikt nach dem Prinzip der Kostendämpfung zu führen.
Die Verwaltung wird in Umsetzung der UN-BRK beauftragt, für den Sozialausschuss ein Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote vorzustellen. Dieses Programm soll wie das zum 31.12.2011 auslaufende Anreizprogramm das Ziel „ambulant vor stationär“ verfolgen. Es soll jedoch nicht nur auf den individuellen Unterstützungsbedarf ausgerichtet sein, sondern auch dazu beitragen, den Sozialraum auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung auszurichten und inklusiv zu gestalten. Dabei sind die jeweils besonderen Bedingungen der Einrichtungen und Dienste freier Träger und der des LVR zu berücksichtigen. Das Anreizprogramm soll dazu beitragen, den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzubremsen.
Wir erwarten, dass die Verwaltung Menschen mit Behinderung aktiv dabei unterstützt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Über ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Fachbereiche sollen Alternativen zu einer Beschäftigung in einer WfbM ermöglicht werden.
Mitte des Jahres erwarten wir hierzu einen ersten Zwischenbericht.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, möglichst kurzfristig zusammen mit dem Deutschen Behindertensportverband ein Konzept zu erarbeiten, welches Leistungssportlern mit Behinderung ermöglicht, durch individuelle Freistellung von ihrer beruflichen/schulischen Tätigkeit, z.B. in einer WfbM, ausreichende Sportausübungs- und Trainingsmöglichkeiten zu nutzen.