LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/4
öffentlich
Datum:
01/13/2010
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss19.02.2010Beschluss
Tagesordnungspunkt:
19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW im Rahmen des Gemeindekongresses 2010 am 23./24.03.2010 in Essen
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW Frau / Herrn ________________________ als Vertreterin / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der 19. Mitgliederversammlung am 23./24.03.2010 in Essen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/4:


Gemäß § 8 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes NRW muss die ordentliche Mitgliederversammlung im Rahmen einer Wahlperiode der Gemeindevertretungen des Landes Nordrhein-Westfalen zweimal zusammentreten.

Die 19. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW findet am 23./24.03.2010 in Essen, im Rahmen des Gemeindekongresses 2010, statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht noch nicht fest.

Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung außerordentliches Mitglied des Städte- und Gemeindebundes NRW und hat gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Für die Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters in die Mitgliederversammlung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

Des weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste zur Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden