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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Anfrage-Nr. 13/21
öffentlich
Datum:
04/15/2011
Anfragesteller:
Die Linke.
Sozialausschuss03.05.2011Beratung
Tagesordnungspunkt:
Begutachtungspraxis bei Anträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens
Fragen/Begründung:

Am 03.12.2010 hat der Landschaftsausschuss ein neues Verfahren zur Begutachtung von Neuanträgen auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens von Menschen mit seelischer Behinderung beschlossen. Danach werden alle Menschen mit seelischer Behinderung, die in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 erstmalig einen Antrag auf ambulante Eingliederungshilfen zum selbständigen Wohnen stellen, nach den in der Vorlage Nr. 13/805 beschriebenen Modalitäten durch den MPD fachärztlich begutachtet. Zusätzlich kann der MPD in „unklaren“ und „potentiell strittigen“ Fällen noch eine externe fachliche Begutachtung veranlassen. Ziel der externen Begutachtungen sollte die Beurteilung der funktionalen Gesundheit der Antragsteller/innen und deren Auswirkung auf Aktivitäten und Möglichkeiten der Teilhabe sein. Daraus sollten sich auf der Basis der Sozialgesetzbücher die Feststellung der wesentlichen Behinderung und eine Empfehlung zum Leistungsbedarf ergeben. Als Voraussetzung wurde dabei  die Sicherstellung einer wohnortnahen Möglichkeit zur Begutachtung für alle Leistungssuchenden formuliert. Nach SGB IX § 14 Abs. 5 soll der Rehabilitationsträger den Leistungsberechtigten „in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige“ benennen, wenn für die Feststellung von Rehabilitationsbedarf ein Gutachten erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Leistungsberechtigten für eine benannte sachverständige Person  in Wohnortnähe entscheiden können. Frau Hötte hat auf Nachfrage von Frau Detjen im Landschaftsausschuss vom 03.12.2010 erklärt, dass die Verwaltung regelmäßig im Sozialausschuss über das Verfahren der externen Begutachtung berichten werde.

Mittlerweile findet die Begutachtung seit über einem Vierteljahr statt. Daher stellen wir folgende Fragen:

1. Nach welchem Verfahren werden Fortsetzungsanträge auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens seit dem 01.01.2011 begutachtet?

2. Wie viele Neuanträge und Fortsetzungsanträge auf Leistungen des ambulant betreuten Wohnens wurden einer externen fachlichen Begutachtung zugewiesen und wie vielen Anträgen wurde nach der externen Begutachtung nicht entsprochen?

3. Wie wird sichergestellt, dass den Leistungssuchenden drei möglichst wohnortnahe Sachverständige benannt werden und an welchen Orten wird die Möglichkeit einer externen Begutachtung momentan angeboten?

4. Wie viele  AntragstellerInnen haben einen verfügten Gutachtertermin nicht wahrgenommen und wie viele Anträge wurden daraufhin wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt?

5. Zu welcher Sozialausschusssitzung  ist ein erster Bericht vorgesehen?

 

 

 

 

 

 

Unterschrift:
Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden