Antrag-Nr. 12/374
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur ambulanten Betreuung geistig behinderter Menschen in familienähnlichen Strukturen im Sinne von Familienpatenschaften zu erstellen.
Das Konzept soll zur Vorbereitung der Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung II, die die Möglichkeit der Betreuung auch geistig behinderter Menschen in „Gastfamilien“ zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht, verwandt werden.
Begründung:
Die zwischen den Landschaftsverbänden und der LAG der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege - und damit nicht für die HPH-Netze wirksam - für den Zeitraum 2009 - 2011 abgeschlossene Rahmenzielvereinbarung II sieht als Handlungsziele auch die Möglichkeit des ambulant betreuten Wohnens in Gastfamilien vor. In Ergänzung des Wortlauts ist diese Zielsetzung zunächst auf die Betreuung psychisch behinderter Menschen ausgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt soll, nachdem erste Erfahrungen mit der Umsetzung vorliegen, das Modell „Wohnen in Gastfamilien“ auch die Gruppe der geistig behinderten Menschen mit einbeziehen.
Die Gewinnung von „Patenfamilien“ für Menschen mit geistiger Behinderung kann ein erster Schritt in dieser Richtung sein.
Das hier beauftragte Konzept soll die Überlegungen der HPH-Netze zum ambulant Betreuten Wohnen von geistig behinderten Menschen im Rahmen Familienpatenschaften bzw. der Betreuung in familienähnlichen Strukturen darstellen. Die konzeptionellen Darlegungen können als Grundlage der oben genannten Weiterentwicklung der RZV II verwandt werden.
Es ist zu prüfen, wie die Pauschale zur Tagesgestaltung oder das Persönliche Budget zur Finanzierung herangezogen werden können.