LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2975
öffentlich
Datum:
01/15/2008
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss15.02.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 07./08.05.2008 in Stuttgart
hier: Benennung einer/eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als Vertreterin/Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland Frau/Herrn ____________________ zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 07./08.05.2008 in Stuttgart."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (Politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/2975:

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tritt gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in jedem zweiten Jahr zusammen.

Die nächste Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes findet am 07./08.05.2008 in Stuttgart statt. Eine Einladung liegt noch nicht vor. Das Thema dieser Mitgliederversammlung ist noch nicht bekannt.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist der Landschaftsverband Rheinland außerordentliches Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und hat gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Für die Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

Es können keine Gäste zur Mitgliederversammlung entsandt werden.


Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden