LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2012
öffentlich
Datum:
01/12/2007
Dienststelle:
Amt 43
Bearbeitung:
Herr Balensiefer
Landesjugendhilfeausschuss08.02.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
hier: Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V., Köln
Beschlussvorschlag:
Nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V., Köln, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß Vorlage Nr. 12/2012 anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:
Erträge der Maßnahme:
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung:
  1. Das Bildungswerk der Erzdiözese Köln e.V. ist ein nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannter Träger der Erwachsenenbildung.  
    Für den Teilbereich der Familienbildung ist innerhalb des Trägers das rechtlich unselbstständige Familienbildungswerk zuständig.
    Seit 01.01.2005 hat der Träger Zug um Zug sieben selbständige oder vormals anderen Organisationen oder Kirchengemeinden angehörende Familienbildungsstätten in Bergheim, Euskirchen, Wipperfürth, Wuppertal, Leverkusen, Ratingen und Bonn in seine Trägerschaft übernommen.
     
  2. Der Verein widmet sich nach § 2 der Satzung u.a. der Familienbildung im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Arbeit wird verwirklicht durch zentrale und dezentrale  Angebote des Familienbildungswerkes in Köln, Siegburg, Meckenheim und Bergisch Gladbach sowie durch die Angebote der vorgenannten Familienbildungsstätten. Dabei handelt es sich thematisch vor allem um
    - Eltern-Kind-Kurse zur Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr,  
    - hauswirtschaftliche-  und Gesundheitsangebote,
    - Angebote zur Familienkultur (Brauchtum, Festlichkeiten insbes. vor dem Hintergrund christlicher
      Werte) 
    - Angebote zu Ehe/Partnerschaft
     
  3. Das Familienbildungswerk verfügt zusammen mit den Familienbildungsstätten über 19,5 Stellen für hauptamtlich tätige pädagogische Mitarbeiter. Hinzu kommen 32 Stellen für pädagogische Mitarbeiter, die innerhalb des Bildungswerkes der Erzdiözese teilweise mit Aufgaben der Familienbildung betraut sind.
    Das Bildungswerk der Erzdiözese verfügt insgesamt über ca. 150 Mitarbeiter.
    Nach Unterrichtsstunden entfallen 63 % auf solche der Familienbildung. Nach Teilnehmertagen für mehrtägige Angebote entfallen 19 % auf die Familienbildung.
     
  4. Von Seiten des Amtes 42.14 bestehen gegen die beantragte Anerkennung des Bildungswerkes der Erzdiözese Köln e.V. keine Bedenken.
     
  5. Nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Mitte vom 29.3.2005 und nach den Bestimmungen der Satzung verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
     
  6. Da sich die Aktivitäten des Trägers über mehrere Jugendamtsbereiche im Bereich des Landesjugendamtes Rheinland erstrecken, ist für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 25 (1), Ziff. 2 AG - KJHG das Landesjugendamt Rheinland zuständig.
     
  7. Die Voraussetzungen für die Anerkennung werden erfüllt.
    Die Satzung des Vereines ist als Anlage beigefügt.

 

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: