CDU FRAKTION
LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 12/133
öffentlich
Datum: | 08/29/2006 |
Antragsteller: | CDU |
Tagesordnungspunkt:
Schulgesetz NRW
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Kommunalen Spitzenverbände abzufragen, ob und ggf. in welchem Umfang die Schulträger als freiwillige Leistung einen Ausgleich des Eigenanteils von Lernmitteln zwischen ALG II- und Asylbewerberleistungsempfängern mit den Empfängern von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt vornehmen.
Begründung:
Aufgrund der Neuregelungen im 2. Schulrechtsänderungsgesetz zum § 96 (Lernmittelfreiheit) ist zu befürchten, dass einzelne Schüler, deren Eltern ALG II- oder Asylbewerberleistungsempfänger sind, gegenüber ihren Mitschülern benachteiligt werden könnten. Eine mögliche Kompensation seitens des LVR-Schulträgers als Umlage finanzierter Verband sollte sich aber an den entsprechenden Regelungen der Mitgliedskörperschaften orientieren.