Antrag-Nr. 13/30
Begründung:
Nachdem die Krankenkassen sich im Verlauf des Jahres 2009 zunehmend geweigert hatten, den gesetzlichen Anspruch gem. § 6 Abs. 4 BPflV auf Nachverhandlung der Psych-PV anzuerkennen, hat sich der LVR entschlossen, mit der LVR-Klinik Mönchengladbach, stellvertretend für alle weiteren LVR-Kliniken, vor die Schiedsstelle KHG - Rheinland zu gehen und dort den Anspruch auf 90% Psych-PV im Budgetjahr 2009 durchzusetzen.
Die Schiedsstelle KHG - Rheinland hat dem Antrag des LVR stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat aufgrund eines Erlasses des MAGS den Schiedsspruch zu Mönchengladbach genehmigt. Dies bedeutet für die LVR-Klinik Mönchengladbach, dass von den zugesprochenen zusätzlichen Budgetmitteln von etwa 1 Mio. € jetzt knapp 20 Vollkräfte neu eingestellt werden können.
Nachdem die Krankenkassen nach der Genehmigung des Schiedsspruchs zu Mönchengladbach ihre Weigerung aufgegeben haben, den Anspruch nach § 6 Abs. 4 BPflV mit dem LVR zu verhandeln, finden zur Zeit in allen LVR-Kliniken sukzessive Nachverhandlungen zu § 6 Abs. 4 statt. Die Umsetzung auf 90% Psych-PV wird jetzt im Jahr 2010 in den Budgets der LVR-Kliniken nachvollzogen.
Für die LVR-Kliniken bedeutet dies, dass im Jahr 2010 zusätzliches therapeutisches und pflegerisches Personal neu eingestellt werden kann.
Die damit verbundene, neu begründete Planungssicherheit für die LVR-Kliniken im Bereich des Personalkostenbudgets rechtfertigt es nicht mehr, eine Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet anzustellen.
Vielmehr sollten daher - unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen Entgeltstrukturen ab 2013 - unbefristete Arbeitsverhältnisse im Rahmen des Personalkostenbudgets geschaffen werden, d.h., die neu zu schaffenden Stellen sollten vornehmlich mit bisher befristet Beschäftigten besetzt werden.