Aufgrund der Beschlüsse der Landschaftsversammlung vom 16.12.2005 und 07.03.2008 sind die "Grundprinzipien für muslimische Träger der Jugendhilfe" aktuell fortzuschreiben.
In der Vorlage werden die einzelnen Punkte des Fachpapiers zur Besuchsregelung/ Kontaktaufnahme geändert bzw. angepasst. Ebenso werden die Forderungen des Bundeskinderschutzgesetzes berücksichtigt und es erfolgt in den Schülerwohnheimen eine Reduzierung der Bettenanzahl auf zwei Betten pro Schlafraum.