Im Segment der erzieherischen Hilfen sind es vor allem die ambulanten Hilfen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben. Seit dem Jahr 2000 sind die Fallzahlen in diesem Bereich um mehr als 125% gestiegen. Parallel dazu hat sich sowohl das Spektrum der ambulanten Hilfen erheblich ausdifferenziert, als auch der Markt der Leistungserbringer deutlich erweitert.
Die Breite und Vielfalt der Leistungen und Anbieter macht es den Jugendämtern zunehmend schwerer, Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Leistungsangebote im Hinblick auf Qualität und Kosten herzustellen und die Entwicklungen in diesem Leistungssegment zu steuern. Gleichzeitig stehen sie angesichts der kommunalen Haushaltslage unter einem hohen Legitimationsdruck, die Effektivität der erbrachten Hilfen und den wirtschaftlichen Mitteleinsatz nachzuweisen.
Immer mehr Kommunen zeigen deshalb im Sinne eines kooperativen Miteinanders Interesse daran, für den Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen die zu erbringenden Leistungen sowie Maßnahmen der Qualitätsentwicklung mit den freien Trägern auszuhandeln und zu vereinbaren. In diesem Prozess stellen sich aber zahlreiche Fragen: Was sollte sinnvollerweise Gegenstand von Aushandlungsprozessen sein? An welchen fachlichen Qualitätskriterien können sich die Vereinbarungen orientieren? Welche Anforderungen sind an eine Leistungsbeschreibung zu stellen? Wie könnte der Aushandlungsprozess auf örtlicher Ebene gestaltet werden?
Hier setzt die vorgelegte Arbeitshilfe an. Sie beschreibt den Dreischritt von Leistung, Qualität und Entgelt als zentrale Grundlage für die Aushandlungsprozesse zwischen freien und öffentlichen Trägern. Ziel der Arbeitshilfe ist es,
den Jugendämtern Orientierungen und Anregungen für die Aushandlung und Vereinbarung von Leistungsangeboten im Bereich erzieherischer Hilfen zu geben,
soweit wie möglich Eckpunkte für in Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen zu vereinbarende Inhalte und zu hinterlegende Qualitätskriterien zu formulieren,
auf dieser Grundlage Beispiele für kommunale Vereinbarungen und eine Mustervorlage zur Entgeltberechnung vorzulegen
und Hinweise für eine Ausgestaltung eines Qualitätsentwicklungsdialogs auf örtlicher Ebene zu geben.
Die Arbeitshilfe wurde von den beiden Landesjugendämtern auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit 16 Jugendämtern aus dem Rheinland und Westfalen-Lippe entwickelt. Die Federführung für die Redaktion lag im LWL-Landesjugendamt Westfalen. Der Kreis der Beteiligten bildet die unterschiedliche kommunale Verfasstheit ebenso ab wie die unterschiedlichen mit der Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen befassten Abteilungen (ASD-Leitungen, Stabsstellen, Controlling, wirtschaftliche Jugendhilfe).
Die Inhalte der Arbeitshilfe werden am 28. November 2013 in Dortmund der Fachöffentlichkeit vorgestellt.