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Ergänzungsantrag-Nr. 12/371/1
öffentlich
Datum:
02/19/2009
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Landesjugendhilfeausschuss09.03.2009empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss13.03.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009:
Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe verbessern
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jungendpsychiatrie zu erarbeiten und dieses Konzept modellhaft in 2 Regionen zu erproben. Ziele des Konzeptes sollen sein: 

·      Intensivierung des fachlichen Austauschs zwischen den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und den Einrichtungen der Jugendhilfe

·      Entwicklung von integrierten regionalen Hilfe- und Präventions- und Kriseninterventionskonzepten

·      Gewährleistung differenzierter, am individuellen Hilfebedarf ausgerichteter Angebote

·      Entwicklung gemeinsamer regionaler Konzepte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und Bedarf an Maßnahmen der Jugendhilfe sowie von Grenzfällen zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie

·      Prävention von Fehlplatzierungen

·      Gewährleistung von Angebotstransparenz für alle relevanten Berufsgruppen (Richter, Mitarbeiter der Jugendhilfe und KJP, Lehrer etc.), Betroffene und deren Angehörige

·      Sicherung von Betreuungskontinuität über die Grenzen der jeweils zuständigen Einrichtungen und Dienste hinweg.

    

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Bearbeitung  von Schnittstellenproblemen zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe sollen regionale Clearingstellen aufgebaut werden.

Um einen Transfer der Erfahrungen zu gewährleisten soll das Konzept  durch ein manualisiertes Verfahren (analog zum Verfahren des Netzwerkmanagements - NBQM- ) unterstützt werden, das Standards der Zusammenarbeit definiert und Verfahren der Umsetzung beschreibt.

Begründung:

Die Kooperation zwischen den Institutionen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Jugendhilfe ist nach wie vor unzureichend entwickelt.  Die Zusammenarbeit beschränkt sich vielfach auf episodische, häufig auch durch gegenseitige Schuldzuweisungen geprägte und verspätete Bearbeitungen von Krisenfällen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit besonders problematischen Verhaltensweisen und tiefgreifenden Störungen – wie Borderline Störungen oder schweren dissozialen Störungen -, die in besonderem Maße auf Beziehungskontinuität und einen verlässlichen Rahmen  angewiesen sind, kommt es vielfach – sowohl auf Seiten der Jugendhilfe als auch der KJP -  zu Überforderungssituationen. Als Folge eines unzureichenden, nicht ganzheitlichen Fallmanagements sind vielfach Fehlplatzierungen „schwieriger“  Minderjähriger in den geschlossenen Stationen der Kinder- und Jungendpsychiatrien zu verzeichnen.

Die Erfahrungen im Rahmen der LVR Modellprojekte „Netzwerkbezogenes Qualitätsmanagement in der Suchtkrankenhilfe“ und „Verbundkooperationen stärken“ zeigen, dass durch manualisierte und standardisierte  Programme des Netzwerkmanagements deutliche Verbesserungen in der Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen erreicht werden können.  Ziel ist es, die hier gewonnenen Erfahrungen auch der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck soll ein entsprechendes manualisiertes Verfahren erarbeitet und modellhaft in  2 Modellregionen umgesetzt werden.

Es ist von einem Ressourcenbedarf von ca. 110.000 € auszugehen.

(Im Ergänzungsantrag wurde der vorletzte Absatz des Beschlussvorschlages zugefügt.)

Unterschriften:
Thomas Böll
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden