LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1745
öffentlich
Datum:
11/15/2011
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Weber
Finanz- und Wirtschaftsausschuss06.12.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss09.12.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung14.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland, Beschluss über die Deckung des Jahresfehlbetrages und Entlastung der LVR-Direktorin
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW entsprechend der Vorlage 13 / 1745 festgestellt.
2. Der in 2010 entstandene Jahresfehlbetrag wird aufgrund der Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 26.708.536,52 € gedeckt.
3. Der LVR- Direktorin wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e
Zusammenfassung:

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Das Haushaltsjahr 2010 schließt mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 26.708.536,52 € (2009: 50.821.815,43 €) ab.

Aufgrund der Restrukturierung der WestLB AG werden im Geschäftsjahr 2010 außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 8,4 Mio. € ausgewiesen.

Die Bilanzsumme ist zum 31.12.2010 mit 3.113 Mio. € gegenüber dem 31.12.2009 nahezu unverändert.


Begründung: