Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Das Haushaltsjahr 2010 schließt mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 26.708.536,52 € (2009: 50.821.815,43 €) ab.
Aufgrund der Restrukturierung der WestLB AG werden im Geschäftsjahr 2010 außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 8,4 Mio. € ausgewiesen.
Die Bilanzsumme ist zum 31.12.2010 mit 3.113 Mio. € gegenüber dem 31.12.2009 nahezu unverändert.