Gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW zu entsenden.
Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 10.11.2011 statt.