LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1390
öffentlich
Datum:
06/14/2011
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss14.07.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 10.11.2011;
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Landkreistages NRW folgende Vertreterin / folgenden Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 10.11.2011: ..."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW zu entsenden.

Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 10.11.2011 statt.


Begründung der Vorlage Nr. 13/1390:


Die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wird gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.

Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 10.11.2011 statt. Der Tagungsort sowie das Thema der Landkreisversammlung stehen derzeit noch nicht fest.

Der Landschaftsausschuss hat sich gemäß Beschluss vom 19.02.2010 das Recht vorbehalten, über die Entsendung im Einzelfall zu entscheiden.

In der Vergangenheit hat regelmäßig die Direktorin / der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dieses Mitgliedschaftsrecht wahrgenommen.

Da es sich um die "Kleine Landkreisversammlung" handelt, dürfen keine Gäste benannt werden.

 

Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden