Antrag-Nr. 12/351
Begründung:
Das Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten.
Die Unterstützung von behinderten Menschen an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit mit dem Ziel der Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist von hoher Bedeutung:
zum einen haben unter dem Gesichtspunkt der Selbstbestimmung sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für behinderte Menschen Priorität vor der Beschäftigung in der WfbM, zum anderen hängt die Zukunft der Eingliederungshilfe auch davon ab, wie gut es gelingt, den Automatismus von der Förderschule in die WfbM aufzubrechen, den steigenden Zugangszahlen entgegenzuwirken und immer dann, wenn die Alternative Arbeitsmarkt für einen behinderten Menschen besteht, diesen Weg zu unterstützen.
Entscheidend für den Erfolg der Unterstützten Beschäftigung wird - nach Auffassung der CDU-Fraktion - sein, dass die behinderten Menschen nach der "Qualifizierungsphase" auch tatsächlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in dem jeweiligen Betrieb bekommen. Hierfür müssen rechtzeitig alle Weichen gestellt werden, darunter auch ein attraktives Angebot an finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers.
Für die Qualifizierungsphase ist der Hauptkostenträger die Bundesagentur für Arbeit, für die sich anschließende Berufsbegleitung das Integrationsamt aus Mittel der Ausgleichsabgabe.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes werden in der Gesetzesbegründung als kostenneutral dargestellt. Dies insoweit als auf der einen Seite Ausgleichsabgabemittel eingesetzt werden, auf der anderen Seite aber Eingliederungshilfemittel eingespart werden. Dieser Synergieeffekt im Sinne einer Win-Win-Situation kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn die Finanzierung der Unterstützten Beschäftigung aus Ausgleichsabgabe und aus Eingliederungshilfemitteln erfolgt.