LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/2300/1
öffentlich
Datum:
09/12/2012
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Hr. Flemming
Finanz- und Wirtschaftsausschuss19.09.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.09.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Förderung von Fachdiensten zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien
Beschlussvorschlag:
Die Förderung von 9 spezialisierten Fachdiensten (jeweils 63.000 € Fördersumme pro Jahr) zur ambulanten Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Gastfamilien wird gemäß Vorlage Nr. 13/2300/1 für 1 Jahr fortgesetzt. Nach 6 Monaten wird die Verwaltung um erneute Berichterstattung im Sozialausschuss gebeten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:017.07.005
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:567.000 €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Zusammenfassung der Ursprungsvorlage Nr. 13/2300:

Seit 2010 werden im Rheinland 9 spezialisierte Fachdienste gefördert für das Angebot "Leben in Gastfamilien mit ambulanter Unterstützung" für Menschen mit psychischer Behinderung. Mit diesem Angebot sollen Heimaufenthalte vermieden oder beendet werden. Das Ziel wurde erreicht, allerdings noch nicht im vorgesehenen Umfang, insbesondere, weil die Aufbauphase in den meisten Regionen immer noch andauert. Das Jahr 2011 war für alle Teams das erste komplette Arbeitsjahr. Die Arbeitsergebnisse 2011 sind ausgewertet. Auf dieser Basis wird vorgeschlagen, dass die Förderung für weitere 3 Jahre fortgesetzt wird; in dieser Zeit soll das Angebot weiter ausgebreitet und in der Umsetzung optimiert werden.

 

Zusammenfassung deer Ergänzungsvorlage:

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.09.2012 einstimmig beschlossen, die Förderung für 1 Jahr zu verlängern. Nach 6 Monaten wird die Verwaltung um erneute Berichterstattung im Sozialausschuss gebeten.


Begründung: