LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3661
öffentlich
Datum:
10/01/2008
Dienststelle:
Fachbereich 42
Bearbeitung:
Frau Dix
Unterausschuss Tageseinrichtungen für Kinder14.10.2008zur Kenntnis
Landesjugendhilfeausschuss23.10.2008zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Stellungnahme zum Entwurf der DGU (Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) von "Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen "
Kenntnisnahme:
Die Stellungnahme zum Entwurf der DGU (Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) von "Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen" wird gemäß Vorlage Nr. 12/3661 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

keine
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 

M e r t e n s
Begründung der Vorlage Nr. 12/3661:

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden seit dem 01.06.2007 von einem gemeinschaftlichen Spitzenverband, der DGU (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) vertreten.

Im Rahmen der laufenden Reform der Unfallversicherungen erfolgte ferner zum 01.01.2008 die Fusionierung der Landesunfallkasse NRW mit den beiden Gemeindeunfallversicherungsverbänden Rheinland und Westfalen.

Im Zuge der Reformbewegung werden nun von der DGU neue, allgemeingültige Regeln zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen erarbeitet. Den Entwurf dieser Regeln ist als Anlage 1 beigefügt.

Die kommunalen Spitzenverbände und die zuständigen Ministerien wurden kurzfristig um Stellungnahme gebeten. Auf Anfrage des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Deutschen Landkreistages nahm das Landesjugendamt zu den Fragen Stellung. Das Antwortschreiben an den Städtetag NRW gebe ich Ihnen als Anlage 2 zur Kenntnis. Die Antwortschreiben an den Landkreistag NRW und an den Deutschen Landkreistag sind wortgleich.  

Über die weitere Entwicklung und die endgültigen Regeln informiere ich Sie zeitnah.

 

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: