LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3189
öffentlich
Datum:
09/11/2013
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Alexander Klein
Schulausschuss24.09.2013zur Kenntnis
Landesjugendhilfeausschuss26.09.2013zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss07.10.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss18.10.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Neuregelung der Fahrtkosten zu integrativen Kindertagesstätten 2012/2013 - Erneuter Erfahrungsbericht zur Vorlage 13/1907
Kenntnisnahme:
Der Bericht über die Fahrtkostenerstattung zu integrativen Kindertagesstätten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wir gemäß Vorlage 13/3189 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Landschaftsausschuss beschloss im Februar 2012 die Umstellung der Fahrtkostenerstattung für die Beförderung zu den integrativen Kindertagesstätten. Er beauftragte die Verwaltung, die Fahrtkostenerstattung für die Beförderung von Kindern mit Behinderung zu integrativen Kindertagesstätten ab Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 sukzessive auslaufen zu lassen, es sei denn, Art und Schwere der Behinderung oder besondere soziale Härten machen den Besuch der Einrichtung ansonsten unmöglich.

Mit der Vorlage 13/2456 vom 10.10.1012 berichtete die Verwaltung erstmals über die im Rahmen der Umsetzung gewonnenen Erfahrungen. Eine Aussage zu den finanziellen Auswirkungen war seinerzeit noch nicht möglich, da die Maßnahme erst mit Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013, d.h. im August 2012 begonnen hatte.

Die weiteren Erfahrungen, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, stellen sich wie folgt dar:

Im Dezember 2012 wurden alle Träger der integrativen Kindertagesstätten durch ein Rundschreiben über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Beantragung von Fahrtkosten zu Kindertagesstätten im Rahmen der besonderen sozialen Härte informiert. Der überarbeitete Leitfaden-Fahrkosten, der die grundsätzlichen Regelungen zur Abwicklung und Abrechnung der Fahrkostenerstattung enthält, wurde allen Trägern im Juni 2013 zugesandt und auf der Internetseite des LVR veröffentlicht. Darüber hinaus suchte die Verwaltung verschiedene Träger von Kindertagesstätten auf, um über die Neuregelung in einem persönlichen Gespräch zu informieren, Verfahrensabläufe und ggf. bestehende Fragen zu klären.

Mit Stand vom 13.08.2013 wurden im Bereich der integrativen Einrichtungen 112 Anträge auf einen Zubringerdienst bzw. Fahrtkostenerstattungen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 bearbeitet. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 174 Anträge.

In 55 bearbeiteten Anträgen wurde eine besondere soziale Härte festgestellt (im Vergleichszeitraum 2012 waren es 46). Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 49,11 % (im Vergleichszeitraum 2012 lag diese bei 26,44 %).

Auf Grund der Art und Schwere der Behinderung wurden 10 Fälle anerkannt (im Vergleichszeitraum 2012 waren es 14). Dies entspricht einer Quote von 8,39 % (im Vergleichszeitraum 2012 lag diese bei 8,05 %).

Abgelehnt wurden nach Abschluss der Einzelfallprüfung 47 der o.g. 112 Anträge (im Vergleichszeitraum 2012 waren 114 Ablehnungen bei 174 bearbeiteten Anträgen). Dies entspricht einer Quote von 41,96 % (im Vergleichszeitraum 2012 lag diese bei 65,52 %).

Die Verwaltung hat mit Stand 15.08.2013 bereits 97% der Fahrtkostenendabrechnungen 2012 abgerechnet. Dabei zeigte sich, dass durch die Neuregelung die Haushaltseinsparung von 200.000 € für die Fahrkosten 2012  - wie seinerzeit prognostiziert - erreicht wird.


Begründung:
Anlagen: