LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1859/2
öffentlich
Datum:
02/03/2012
Dienststelle:
OE 4
Bearbeitung:
Richard Bongertmann / Peter Möller
Landschaftsausschuss03.02.2012Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss08.03.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Aufbau der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR
Beschlussvorschlag:
"1. Die Personal- und Sachkosten der Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR werden der Fondsverwaltung jährlich in Rechnung gestellt.

2. Falls die Fondsmittel abzüglich des Beratungskostenanteils für die notwendigen Leistungen an die Antragsteller nicht ausreichen sollten, werden die dem LVR aus dem Fonds erstatteten Kosten bedarfsgerecht dem Fonds wieder zugeführt.

3. Das derzeitige Personalkostenbudget des LVR-Dezernats Jugend wird ab 2012 für die Dauer der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR um 110.000 Euro jährlich aufgestockt.

4. Der Stellenplan des LVR-Dezernats Jugend wird ab 2012 für die Dauer der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR um eine Stelle Fachkraft (Pädagogin/Pädagoge bzw. Psychologin/Psychologe) sowie eine Stelle Verwaltungskraft aufgestockt."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:050
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Zusammenfassung zur Ergänzungsvorlage Nr. 13/1859/2:

Bezüglich der Finanzierung der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR besteht eine unklare Rechtslage. Um sicherzustellen, dass dem LVR keine Nachteile entstehen, wird vorgeschlagen, die Personal- und Sachkosten der Fondsverwaltung jährlich in Rechnung zu stellen. Falls die Fondsmittel für die notwendigen Leistungen an die Antragsteller nicht ausreichen sollten, können die dem LVR aus dem Fonds erstatteten Kosten bedarfsgerecht dem Fonds wieder zugeführt werden.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden