LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/2992/1
öffentlich
Datum:
02/14/2008
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss15.02.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Zollverein
- Benennung von Mitgliedern in das Kuratorium
- Abberufung der derzeitigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium
Beschlussvorschlag:
"1. Der Landschaftsausschuss beruft mit sofortiger Wirkung die derzeitigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium der Stiftung Zollverein ab.

2. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 12 Abs. 2 der Stiftungssatzung folgende Mitglieder für den Landschaftsverband Rheinland mit sofortiger Wirkung in das Kuratorium der Stiftung Zollverein:
a) _________________________
b) _________________________
c) _________________________
d) _________________________
e) Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung

V o i g t s b e r g e r
Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 12/2992/1:


Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2008 die Vorlage Nr. 12/2923 vertagt.

Im  Rahmen von zahlreichen Gesprächskreisen haben sich die maßgeblichen Akteure auf die Neustrukturierung des Gesamtstandortes Zollverein verständigt und vor diesem Hintergrund am 19.12.2007 u. a. einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen. Der Rahmenvertrag mit den zentralen Eckpunkten der Neuorganisation auf Zollverein sowie die geänderte Satzung der Stiftung Zollverein wurden vom Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 10.01.2008 mit der Vorlage Nr. 12/2921 (Dringlichkeitsentscheidung) zur Kenntnis genommen.


Mitglied für den Stiftungsrat:
Nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrages hat die Stiftung Zollverein als oberstes Willensbildungsorgan einen Stiftungsrat mit fünf Mitgliedern neu eingerichtet. Der Stiftungsrat setzt sich vertragsgemäß aus den beiden Staatssekretären für Kultur und Städtebau des Landes NRW, dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, einem Vertreter der Stadt Essen sowie einem einvernehmlich von Land NRW, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Stadt Essen zu bestimmenden weiteren Mitglied zusammen. Die Vertretung für die Stadt Essen im Stiftungsrat wird durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Die Satzung der Stiftung Zollverein wurde entsprechend geändert und von der Stiftungsaufsicht anerkannt.


Benennung von Mitgliedern des Kuratoriums:
Das Kuratorium der Stiftung Zollverein berät den Vorstand und den Stiftungsrat und fasst Empfehlungsbeschlüsse.

Gemäß § 12 Abs. 2 der geänderten Stiftungssatzung werden zukünftig jeweils fünf Mitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR in das Kuratorium der Stiftung Zollverein entsandt.
In diesem Zusammenhang sollten zunächst die bisherigen Kuratoriumsmitglieder abberufen und anschließend fünf neue Mitglieder durch den LVR bestellt werden. Von den zu entsendenden Mitgliedern sind gemäß § 113 Abs. 2 GO ein Mitglied von der Verwaltung des LVR und somit vier Mitglieder durch den Landschaftsausschuss zu benennen.

Bisher sind für den LVR drei Mitglieder im Kuratorium der Stiftung Zollverein vertreten, und zwar Herr Runkler (Stellvertreterin: Frau Soloch), Herr Wolff (Stellvertreter: Herr Diekmann) sowie für die Verwaltung des LVR gemäß § 113 Abs. 2 GO Frau Landesrätin Karabaic.


Für die Benennung der fünf Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Zollverein sowie die Abberufung der derzeitigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium der Stiftung Zollverein ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.



Begründung der Vorlage Nr. 12/2992:

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.01.2008 die Vorlage Nr. 12/2923 vertagt.

Im  Rahmen von zahlreichen Gesprächskreisen haben sich die maßgeblichen Akteure auf die Neustrukturierung des Gesamtstandortes Zollverein verständigt und vor diesem Hintergrund am 19.12.2007 u. a. einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen. Der Rahmenvertrag mit den zentralen Eckpunkten der Neuorganisation auf Zollverein sowie die geänderte Satzung der Stiftung Zollverein wurden vom Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 10.01.2008 mit der Vorlage Nr. 12/2921 (Dringlichkeitsentscheidung) zur Kenntnis genommen.

 

Benennung eines Mitglieds für den Stiftungsrat:
Nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrages hat die Stiftung Zollverein als oberstes Willensbildungsorgan einen Stiftungsrat mit fünf Mitgliedern neu eingerichtet. Der Stiftungsrat setzt sich vertragsgemäß aus den beiden Staatssekretären für Kultur und Städtebau des Landes NRW, dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland, einem Vertreter der Stadt Essen sowie einem einvernehmlich von Land NRW, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Stadt Essen zu bestimmenden weiteren Mitglied zusammen. Die Vertretung für die Stadt Essen im Stiftungsrat wird durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Die Satzung der Stiftun g Zollverein wurde entsprechend geändert und von der Stiftungsaufsicht anerkannt.

 

Benennung von Mitgliedern d es Kuratoriums:
Das Kuratorium der Stiftung Zollverein berät den Vorstand und den Stiftungsrat und fasst Empfehlungsbeschlüsse.

Gemäß § 12 Abs. 2 der geänderten Stiftungssatzung werden zukünftig jeweils fünf Mitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR in das Kuratorium der Stiftung Zollverein entsandt.

Bisher sind für den LVR drei Mitglieder im Kuratorium der Stiftung Zollverein vertreten, und zwar Herr Runkler (Stellvertreterin: Frau Soloch), Herr Wolff (Stellvertreter: Herr Diekmann) sowie für die Verwaltung des LVR gemäß § 113 Abs. 2 GO Frau Landesrätin Karabaic.
Vor diesem Hintergrund kann der LVR noch zwei weitere Kuratoriumsmitglieder benennen.

 

Abberufung der stellvertretenden Mitglieder des Kuratoriums:
Die Mitglieder des Kuratoriums können gemäß § 12 Abs. 4 der geänderten Stiftungssatzung im Verhinderungsfall ihre Stimme mit Bevollmächtigung auf ein Kuratoriumsmitglied übertragen, welches von der gleichen Institution entsandt worden ist, wie sie selbst. Damit ist die Funktion der stellvertretenden Mitgliedschaft entfallen und die entsprechend bestellten Mitglieder sind abzuberufen.

 

Für die Benennung des Mitglieds in den Stiftungsrat der Stiftung Zollverein, die Benennung der zwei weiteren Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Zollverein sowie die Abberufung der bereits benannten stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium der Stiftung Zollverein ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.


Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden