LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/925
öffentlich
Datum:
12/20/2010
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss18.02.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. - 05.05.2011 in Stuttgart;
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städtetages folgende Vertreterinnen / Vertreter zur Entsendung in die 36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. - 05.05.2011 in Stuttgart:
1. _____________________________
2. _____________________________"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Begründung der Vorlage Nr. 13/925:

Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Städtetages alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen.

Die 36. ordentliche Hauptversammlung findet vom 03. - 05.05.2011 in Stuttgart statt. Das Thema der Hauptversammlung steht derzeit noch nicht fest.

Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und hat somit gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung das Recht, zwei Vertreterinnen / Vertreter mit Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des LVR ein Delegierter vorzusehen. Da die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.

Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. - 05.05.2011 entsenden.

Ebenfalls ist es möglich, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

Als Anlage ist ein voraussichtlicher Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.

 

Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen: