Vorlage-Nr. 13/925
Begründung der Vorlage Nr. 13/925:
Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Städtetages alle zwei Jahre vom Präsidium einberufen.
Die 36. ordentliche Hauptversammlung findet vom 03. - 05.05.2011 in Stuttgart statt. Das Thema der Hauptversammlung steht derzeit noch nicht fest.
Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und hat somit gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung das Recht, zwei Vertreterinnen / Vertreter mit Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des LVR ein Delegierter vorzusehen. Da die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.
Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03. - 05.05.2011 entsenden.
Ebenfalls ist es möglich, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Als Anlage ist ein voraussichtlicher Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.
Im Auftrag
K a s c h n y