Antrag-Nr. 12/187
Begründung:
Begründung zu 1:
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Bei der Weiterentwicklung einer seniorengerechten Behindertenhilfe kommt dem Gedanken „ambulant vor stationär“ eine tragende Bedeutung im Sinne weitestgehend selbst bestimmten Lebens zu.
Dabei gilt es nicht nur im Rahmen von gezielten Fachleistungsstunden Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, sondern auch durch zielgruppenspezifische niederschwellige Angebote das Unterstützungsnetz dichter zu knüpfen. Das hat der Landschaftsverband vorbildlich mit dem Netz der sozialpsychiatrischen Zentren für Menschen mit psychischen Behinderungen und mit dem Netz der Koordinations-, Kontakt- und Beratungsstellen“ für Menschen mit geistiger Behinderung getan. Die altersbedingten Probleme bei Menschen mit psychischen und/ oder geistigen Behinderungen sind jedoch fachlich bisher weniger im Focus der Hilfen. Es gilt deshalb, die bestehenden Netzwerke entsprechend zu stärken und Rahmenbedingungen für gezielte bedürfnisorientierte Hilfen herzustellen.
Begründung zu 2 :
Als Träger der Rheinischen Kliniken soll der LVR gezielt den bereits eingeleitete Aufbau gerontopsychiatrischer Zentren fortsetzen mit dem Ziel eines flächendeckenden, gegebenenfalls dezentralen Angebotes, das tagesklinische, ambulante und beratende Hilfen umfasst. Diese Zentren müssen wohnortnah und offen sein für die betroffenen alten Menschen, für Angehörige und für Einrichtungen.
Begründung zu 3:
Eine zentrale Herausforderung im Bereich der Sozialpolitik für Menschen mit Behinderungen ist die Tatsache, dass z.B. Menschen mit geistiger Behinderung in immer größerer Zahl älter und damit auch pflegebedürftiger werden. Da die „normalen“ Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI in der Regel auf betagte Menschen mit einer Behinderung fachspezifisch nicht eingestellt sind, werden deren spezielle Belange dort meist nicht angemessen berücksichtigt. In Kooperation mit Anbietern der Eingliederungshilfe wie auch mit Anbietern im Rahmen des SGB XI sind entsprechen de Modelle auf den Weg zu bringen, um exemplarisch Konzepte zu erarbeiten und zu erproben. Entsprechende „Leuchtturm-Projekte“ sind möglichst bald aufzubauen.
Begründung zu 4:
Neben stationären Einrichtungen im Sinne des SGB XI oder XII gilt es, Hausgemeinschaftsideen der Altenpflege auf die Behindertenhilfe zu übertragen, soweit dies möglich ist. Dies ist fachlich sinnvoll, weil die Wohnmilieus der Hausgemeinschaften und die der Eingliederungshilfeeinrichtungen ähnlich sind. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind äußerst komplex; fachlich und inhaltlich besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass Menschen auch mit geistiger Behinderung und hohem Pflegebedarf möglichst in ihrer Ursprungsumgebung die nötigen Angebote der Eingliederungshilfe und der Pflege finden sollten. Dies könnte im Rahmen von Hausgemeinschaftskonzepten möglich sein. Dazu fehlen jedoch bisher für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung jegliche Erfahrungen. Diese gilt es im Rahmen von Modellen zu gewinnen. Im Übrigen ist durch die Verwaltung bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung mit ihren Möglichkeiten darauf einzuwirken, dass der Personenkreis der älteren geistig Behinderten mit in die Leistungen der Pflegeversicherung aufgenommen wird.
Zusammenfassung:
Ideen und Konzepte sind gefragt, um mit der zunehmenden Problemstellung zum Thema „Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen mit Behinderung(en)“ in Zukunft angemessen umzugehen. Bestehende Möglichkeiten des LVR in den Kliniken sind kurzfristig einzusetzen. Das bisher nur unvollständig bestehende Handlungsinstrumentarium muss im Interesse der Betroffenen und deren Angehörige verbessert und bedarfsgemäß weiterentwickelt werden. Auch in diesem Zusammenhang kommt dabei dem Gedanken von ambulant vor stationär eine tragende Bedeutung im Sinne von weitestgehend selbstbestimmtem Leben zu.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage dieses Antrages beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen finanziellen und personellen Möglichkeiten zu ermitteln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.