LVIS Recherche - Antrag
Logo: Fraktion DIE LINKE.
in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/39
öffentlich
Datum:
05/28/2010
Antragsteller:
Die Linke.
Finanz- und Wirtschaftsausschuss02.06.2010empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss11.06.2010empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung18.06.2010Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2010, Anträge der Fraktionen
Beschlussvorschlag:

Die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland gewähren folgendem Personenkreis eine 50% Eintrittsermäßigung:

- Personen, die eine Grundsicherung erhalten: Leistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld nach § 28,

- Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

- Personen, die den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz beziehen

- Personen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach SGB XII erhalten

- Personen, die Leistungen nach SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt)

- Personen, die Leistungen nach SGB VIII erhalten

- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

- Personen, die einen Sozialpass einer Kommune besitzen (z.B. Kölnpass)

 

Für alle genannten Personenkreise soll die Ermäßigung gelten, soweit sie nicht sowieso schon Anspruch auf günstigeren (freien) Eintritt in die LVR-Museen haben.

 

Begründung:

Wenn Betroffene nur sehr wenig Geld haben, dann sollte es ihnen trotzdem möglich sein, an den gesellschaftlichen angeboten teilzuhaben, die ohnehin in starkem Maße von der Allgemeinheit getragen werden.

 

In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise geraten immer mehr Menschen in finanzielle Nöte. Für Berechtigte von Sozialleistungen ist eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Allzu oft ist das Kassenhäuschen im Kino, Theater oder Museum ein unüberwindbares Hindernis.

Viele Kommunen bieten für Sozialleistungsberechtigte bereits ermäßigte Kosten für verschiedene kommunale Angebote besonders auf den Sektor gesellschaftlicher Teilhabe an, darunter immer auch Museen. Dem LVR als kommunalen Zweckverband stünde es gut an es diesen Kommunen gleich zu tun.

 

Finanzierung:

Die Einführung eine ermäßigten Eintrittes muss nicht zu Einnahmeverlusten führen. Wer sich heute einen Besuch in einem LVR-Museum nicht leisten kann, zahlt dort auch keinen Eintritt - es gehen also keine Einnahmen verloren, wenn man diesen Menschen freien oder vergünstigten Eintritt ermöglicht. Tatsächlich kämen also bei vergünstigtem Eintritt zusätzliche Einnahmen hinzu. Entsprechende Erfahrungen in verschiedenen Kommunen, die einen Sozialpass anbieten, belegen das.

Unterschrift:
Felix Schulte Felix Schulte
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden