Die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland gewähren folgendem Personenkreis eine 50% Eintrittsermäßigung:
- Personen, die eine Grundsicherung erhalten: Leistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld nach § 28,
- Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen
- Personen, die den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz beziehen
- Personen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach SGB XII erhalten
- Personen, die Leistungen nach SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Personen, die Leistungen nach SGB VIII erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Personen, die einen Sozialpass einer Kommune besitzen (z.B. Kölnpass)
Für alle genannten Personenkreise soll die Ermäßigung gelten, soweit sie nicht sowieso schon Anspruch auf günstigeren (freien) Eintritt in die LVR-Museen haben.