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Antrag-Nr. 12/112
öffentlich
Datum:
03/14/2006
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Finanz- und Wirtschaftsausschuss22.03.2006empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss29.03.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt: Interkulturelle Kompetenz in der Jugendhilfe stärken
Beschlussvorschlag:
Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig: Wir werden weniger, älter und bunter. Die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund mit oder ohne deutschen Pass ist statistisch gesehen weitaus größer als die der deutschstämmigen Kinder. Allein, die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist deutlich kleiner als die der deutschen. Dabei macht das Kinder- und Jugendhilfegesetz keinen Unterschied zwischen der Herkunft oder dem Pass der Kinder: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII) Oft aber drängt sich der Eindruck auf, dass die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Kindern mit Migrationshintergrund kein adäquates Angebot machen (können); eine Erfahrung, die sich bis hin zur Berufswahl fortsetzt.
Interkulturelle Aspekte werden im Zusammenhang mit der Jugendhilfe zwar seit einiger Zeit intensiver diskutiert, dennoch ist die Öffnung des Systems gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund noch nicht ausreichend. Wie gering ausgebildet die interkulturelle Kompetenz mitunter im Bereich der Jugendhilfe ist, hat die 2004 veröffentlichte Expertise „Interkulturelle Aspekte bei der Durchführung des Hilfeplanverfahrens“ gezeigt. Kulturelle Unterschiede und daraus resultierende Unterschiede im Selbstverständnis von Migrantenfamilien haben Auswirkungen auf deren Familienkonzepte, Erziehungsstile und Erziehungswerte. Auch die Deutungsmuster sowie Lösungsstrategien bei Problemen innerhalb der Familien und Erziehungsproblemen sind bei Migrantenfamilien häufig anders. Über den engen Bereich der Hilfen zur Erziehung ließen sich viele andere Maßnahmebereiche der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Zusammenhang zitieren.

1. Das Landesjugendamt Rheinland setzt in 2006 in dem Bereich der interkulturellen Kompetenz einen Schwerpunkt in der gemeinsamen Arbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. Dazu werden zusätzliche interne und externe Fortbildungsveranstaltungen und Zuschüsse zu Modellförderprogrammen an Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Verbände und Vereine zur Verfügung gestellt.
2. Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Unterabschnitten 45 14 (Mitarbeiterbildung, € 30.000,-) und 45 82 (Aufwendungen des überörtlichen Trägers, € 60.000,-) eingestellt. Die Maßnahmen und zusätzlichen Mittel werden in den Deckungsring 56 einbezogen.
Unterschriften:
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Klaus Brausch

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden