Anlässlich höchstrichterlicher Rechtsprechung und einer veränderten Nachfrage nach Möglichkeiten einer heimatnahen Kurzzeitunterbringung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wird die Verwaltung das Konzept des aktiven Fallmanagements für diese Zielgruppe weiterentwickeln.
Dazu werden die aktuellen Handlungsbedarfe beschrieben und in Leitfragen zusammengefasst. Die Bearbeitung dieser Fragen wird zu einem Konzept führen, wie und unter welchen Voraussetzungen der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger die Steuerung von Leistungen für diese Zielgruppe weiterentwickeln kann. Das Konzept wird dem Sozialausschuss Anfang 2015 zur Beratung vorgelegt.