Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1418
öffentlich
Datum: | 05/09/2006 |
Dienststelle: | Amt 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
Landkreisversammlung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen am 16.11.2006
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen am 16.11.2006.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme: | keine |
Im Haushaltsplan veranschlagt: | Nein |
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Im Wirtschaftsplan veranschlagt: | Nein |
Mittel stehen zur Verfügung: | Nein |
Jährliche Folgekosten: | keine |
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Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung:
Die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wird gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.
Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 16.11.2006 im Kreis Gütersloh statt. Das Thema der Landkreisversammlung steht noch nicht fest.
Gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung zu entsenden.
In der Vergangenheit hat regelmäßig der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland das Mitgliedschaftsrecht für den LVR zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wahrgenommen.
Der Landschaftsausschuss hat sich gemäß Beschluss vom 28.01.2005 das Recht vorbehalten, über die Entsendung im Einzelfall zu entscheiden.
Da es sich um die "Kleine Landkreisversammlung" handelt, dürfen keine Gäste benannt werden.
Im Auftrag
P ü t z