Die LVR-Klinik Mönchengladbach soll gemäß der durch die Vorlage 13/292 verabschiedeten Zielplanung die Pflichtversorgung des ganzen Stadtgebietes Mönchengladbach übernehmen. Dafür wurden weitere Betten und Tagesklinikplätze an die LVR-Klinik Mönchengladbach verlagert. Aufgrund der beschlossenen Verlagerung und der baulichen Situation werden der Umbau und die Sanierung von Haus B erforderlich.
Das Haus B steht unter Denkmalschutz. Daher werden keine wesentlichen Veränderungen am Baukörper und der Gebäudehülle vorgenommen, die das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten.
Es werden nur erforderliche Umbaumaßnahmen im Inneren vorgenommen. Zu diesen zählen unter anderem die Herrichtung von Patientenzimmern, die Erneuerung und Sanierung der Energieversorgungsanlagen, die Einrichtung von multifunktionalen Besprechungs- und Begegnungsräumen und die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen.
Des Weiteren findet durch die Sanierung und den Umbau eine Differenzierung des Behandlungsangebots statt.
Die ökologischen Standards werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes soweit wie möglich eingehalten.
Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden durch die Vorgaben der DIN 18040, in Abstimmung mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung der LVR-Klinik Mönchengladbach, berücksichtigt. Das Konzept zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist auf die hauptsächlich zu erwartende Patientenklientel in Haus B abgestimmt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach der Kostenberechnung 9.530.061 € brutto.