LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3278
öffentlich
Datum:
11/28/2013
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss06.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Sozial- und Kulturstiftung des LVR
hier: Benennung von Mitgliedern in den Vorstand und in den Beirat
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss bestellt mit Wirkung ab dem 19.02.2014 die gemäß Anlage 1
- Spalte 4 - zur Vorlage-Nr. 13/3278 zu benennenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Vorstand der Sozial- und Kulturstiftung des LVR.
2. Der Landschaftsausschuss beruft mit Wirkung ab dem 19.02.2014 die gemäß Anlage 2
- Spalte 4 - zur Vorlage-Nr. 13/3278 zu benennenden Mitglieder in den Beirat der Sozial- und Kulturstiftung des LVR.
3. Der Landschaftsausschuss beschließt, dass die gemäß Anlage 1 - Spalte 4 - zur Vorlage-Nr. 13/3278 bestellten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder die Mitgliedschaftsrechte des LVR im Vorstand der Sozial- und Kulturstiftung des LVR bis zur Bestellung der Mitglieder aus der 14. Landschaftsversammlung Rheinland weiterhin wahrnehmen werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Landschaftsausschuss der 13. Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 19.02.2010 die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte im Vorstand und im Beirat der Sozial- und Kulturstiftung des LVR neu beschlossen.

Die satzungsmäßige vierjährige Amtszeit der durch den Landschaftsausschuss bestellten bzw. berufenen Mitglieder in die Gremien der Sozial- und Kulturstiftung des LVR läuft mit Ablauf des 18.02.2014 aus. Somit ist eine Neubenennung der Gremienmitglieder mit Wirkung ab dem 19.02.2014 erforderlich.

Des Weiteren ist eine Übergangsregelung zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des LVR im Vorstand der Sozial- und Kulturstiftung des LVR bis zur Bestellung der Mitglieder aus der 14. Landschaftsversammlung Rheinland erforderlich, da gemäß Stiftungssatzung die Amtszeit der Vorstandsmitglieder der Sozial-und Kulturstiftung des LVR automatisch mit dem Ausscheiden aus der Landschaftsversammlung Rheinland oder aus den Diensten des LVR endet.


Begründung: