Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/397
öffentlich
Datum: | 05/25/2010 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
Große Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 27.10.2010
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Landkreistages NRW den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Großen Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 27.10.2010.
2. Der Landschaftsausschuss benennt folgende drei Personen als Gäste:
1. __________________________
2. __________________________
3. __________________________
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/397:
Die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wird gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.
Die Große Landkreisversammlung findet am 27.10.2010 voraussichtlich im Kreis Recklinghausen statt. Eine Einladung liegt noch nicht vor. Das Thema der Großen Landkreisversammlung steht derzeit noch nicht fest.
Gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung zu entsenden.
In der Vergangenheit hat regelmäßig der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dieses Mitgliedschaftsrecht wahrgenommen.
Der Landschaftsausschuss hat sich gemäß Beschluss vom 19.02.2010 das Recht vorbehalten, über die Entsendung im Einzelfall zu entscheiden.
Da es sich in diesem Jahr um die "Große Landkreisversammlung" handelt, dürfen drei Gäste benannt werden.
Im Auftrag
K a s c h n y