Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1845
öffentlich
Datum: | 01/04/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 61 |
Bearbeitung: | Herr Zorn |
| |
Tagesordnungspunkt:
Finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Schaffung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bei DIMDI - Folgeprojekt
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einen Investitionskostenzuschuss nach § 15 SchwbAV in Höhe von bis zu 36.800 € sowie einen einkommensabhängigen, pauschalierten Personalkostenzuschuss nach § 27 SchwbAV unter Berechnung der in der Vorlage 13/287 dargestellten Form in Höhe von maximal 60% des Arbeitnehmerbruttoeinkommens zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | 041 |
Erträge: | | Aufwendungen: | € 189.800 |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | € 189.800 |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | € 171.000 im Jahr 2014 |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e
Zusammenfassung:
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) schafft in 2012 in einem zweiten Projekt 8,5 Arbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen, die zum Personenkreis des § 132 SGB IX gehören. 2013 soll eine weitere Stelle eingerichtet werden. Das DIMDI hat hierzu Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beantragt. Es soll ein einmaliger Gesamtinvestitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 36.800 Euro gewährt werden. Für die Personen aus dem Personenkreis des § 132 SGB IX, bei denen ein erhöhter Aufwand und eingeschränkte Leistungsfähigkeit festgestellt wird, soll – abweichend von der üblichen Förderpraxis – ohne Einzelnachweis ein Lohnkostenzuschuss pauschaliert werden. Unter der Annahme, dass in keinem einzigen Fall EGZ-Leistungen durch die Agentur für Arbeit bewilligt werden, ergibt sich dann ein maximal denkbarer Gesamtzuschuss in Höhe von 153.000 Euro für 2012 und 171.000 Euro für 2013.