Der Gesetzgeber hat mit der Nachverhandlungsmöglichkeit nach der Psych-PV ab dem Jahr 2009 die Zielrichtung verfolgt, die Qualität der Versorgung in der Psychiatrie nachhaltig zu verbessern.
Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass die gemäß des Verhandlungsergebnisses finanzierte Personalbesetzung in allen LVR-Kliniken weitestgehend erreicht wird.
Darüber hinaus werden die Vorstände der LVR-Kliniken auf der Grundlage der strategischen und fachlichen Ziele für die Weiterentwicklung des LVR-Klinikverbundes beauftragt, insbesondere Konzepte in folgenden Bereichen zu entwickeln und umzusetzen:
1. die Erweiterung der Angebotsstrukturen im stationären, teilstationären
und ambulanten Bereich, wie z.B. die
· Intensivierung der therapeutischen und sonstigen Angebote an den Wochenenden
· Erweiterung der TK-Öffnungszeiten und –angebote (Wochenende, Abendstunden,
fraktionierte Behandlungsangebote, nachsorgende Angebote etc.)
· Erweiterung der Angebote der Institutsambulanzen um Elemente ambulanter
Komplexbehandlung (Home-Treatment, Psychoedukation etc.)
2. Maßnahmen im Bereich Zwang und Gewalt, wie z.B.
· Maßnahmen zur Reduzierung von Fixierungen, Isolierungen und Zwangsmedikation
(Deeskalationstrainings, Schulungen etc.)
· Verbesserung der Begleitung und Nachsorge von Zwangsmaßnahmen
(nachsorgende Gespräche, persönliche Begleitung während der Fixierung)
3. Neue Behandlungsangebote und –programme, wie z.B.
· Störungsspezifische Programme im Rahmen der sektorisierten Psychiatrie
· Strukturierte Verfahren zur Stärkung der Patientenressourcen, Stärkung der
Eigenverantwortung im Behandlungsprozess („Adhärenz-Therapie, Ex-In,
Psychoedukation“)
· Angebote für Angehörige (Angehörigenvisite, Psychoedukation etc.)
· Behandlungsvereinbarung zwischen Krankenhaus, Patientinnen und Patienten
4. Maßnahmen zur Sicherstellung integrierter Versorgung und zur Förderung
regionaler Vernetzung, wie z.B.
· Case-Management
· Regionale Qualitätszirkel unter Einschluss der gemeindepsychiatrischen
Einrichtungen
· Strukturierte Überleitungspflege
· Stärkung der sektorisierten Psychiatrie und Inklusion
Zur Absicherung dieser Standards führen der Klinikverbund bzw. die Kliniken Fachtagungen durch. Die Klinikvorstände berichten jährlich über diese Handlungsbereiche in den Krankenhausausschüssen
Des Weiteren werden die Vorstände der LVR- Kliniken mit einem aktualisierten Bericht und der Beantwortung folgender Fragen beauftragt:
1. Haben die LVR-Kliniken den Anteil an Nahrungsmitteln aus kontrolliert
biologischem Anbau von 10 % des Gesamtbedarfes von Lebensmitteln erreicht?
2. Wenn dies nicht der Fall ist, was sind die Hinderungsgründe und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um den Auftrag umzusetzen?
3. Die LVR-Kliniken werden beauftragt zu prüfen, wie und mit welchen Maßnahmen
eine Steigerung des Anteils kontrolliert biologisch angebauter Lebensmittel auf
30 % erreicht werden kann. Hierbei sind insbesondere Angebote regionaler
Anbieter zu berücksichtigen.