LVIS Recherche - Antrag
Logo: SPD-Fraktion
Logo: GRÜNE-Fraktion
Logo: FDP-Fraktion
Antrag-Nr. 13/71
öffentlich
Datum:
12/07/2010
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Kommission Inklusion13.12.2010Beratung
Schulausschuss26.01.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Anfragen und Anträge
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit dem LVR-Berufskolleg eine Konzeption zu erstellen, um alle Unterrichtsziele und –inhalte des Kollegs auf die Zielsetzungen der Inklusion, wie sie sich aus der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergeben, auszurichten.

Dabei ist auch zu prüfen, wie eine berufliche Kompetenz für Integrations- bzw. InklusionsassistentInnen aufgebaut werden kann durch Bildungsgänge, die die gebotene Qualität der Dienstleistungen sicherstellen, für die behinderten AuftraggeberInnen aber auch unter dem Aspekt des Persönlichen Budgets bezahlbar bleiben sollten. Diese Qualifizierung könnte z.B. in Form eines neuen Ausbildungsganges, als Weiterbildung und/oder im Zusammenhang mit einer schon angebotenen Ausbildung geschehen.

Das weitere Vorgehen ist mit dem Land sowie den kommunalen Spitzenverbänden abzustimmen.

Begründung:

Das LVR-Berufskolleg hat über Jahrzehnte eine hervorragende Kompetenz und Erfahrung aufgebaut in Bezug auf Ausbildungsgänge, Qualifizierungen und Weiterbildungen, die auf die Förderung von Menschen mit Behinderungen gerichtet sind. Hierzu gehören insbesondere die Berufsbilder der Heilpädagogik und Heilerziehungspflege. Die hier Ausgebildeten haben gute Fähigkeiten und Berufs-Chancen, sich als Fachkräfte in unterschiedlichsten Einrichtungen der Behindertenhilfe einzubringen, z.B. in einem Wohnheim, einer WfbM oder im Rahmen des Betreuten Wohnens. Ihre Ausbildung und Aufgabenstellung sind dabei in erster Linie auf Pädagogik und Förderung ausgerichtet.

Mit der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung ist der Aspekt der „Dienstleistung“ deutlicher ins Blickfeld geraten neben der pädagogisch/fördernden Zielrichtung. Der behinderte Mensch als Auftraggeber gibt vor, für welche Lebensbereiche er einen „Service“ abruft, um so Barrieren unterschiedlichster Art zu überwinden zu können.

Auch heute schon gibt es in vielen Lebensbereichen Integrationshelfer/innen. Sie sind z.B. in Schulen, in der WfbM, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit tätig. Hierfür werden oft AbsolventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Zivildienstleistende, PraktikantInnen oder andere ungelernte Kräfte eingesetzt. Ein spezielles Berufsbild für diese Tätigkeiten gibt es jedoch bislang nicht, wohl aber Ausbildungsgänge zu HeilerziehungspflegehelferInnen oder SozialhelferInnen. Diese Ausbildungen sind jedoch eher als Vorstufen zu den entsprechenden Fachqualifikationen angelegt.

Die Servicefunktion mit inklusiver Zielrichtung hat im Lichte der UN-Konvention einen höheren Stellenwert bekommen und verdient diesen auch in Bezug auf die Qualifizierung der hiermit beauftragten Menschen.

Das LVR-Berufskolleg sollte sich mit seinem Bildungsangebot hierauf einstellen.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden