LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/4158
öffentlich
Datum:
04/28/2009
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss29.05.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur
hier: 1. Benennung von Mitgliedern in den Beirat gemäß Rahmenvertrag
2. Benennung der/des Vorsitzenden des Beirates
Beschlussvorschlag:
"1. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 6 Abs. 4 des Rahmenvertrages folgende Mitglieder mit sofortiger Wirkung in den Beirat:
1. ________________________
2. ________________________
3. ________________________
4. ________________________
5. ________________________
6. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO

2. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 6 Abs. 5 des Rahmenvertrages Frau/Herrn ________________________ zur/zum Vorsitzenden des Beirates."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/4158:

Der Landschaftsausschuss hat dem Abschluss des Rahmenvertrages mit der Stadt Zülpich entsprechend der Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3792/1 vorbehaltlich einer Beschlussfassung des Rates der Stadt Zülpich und vorbehaltlich der für die Fördermittelunschädlichkeit notwendigen Zustimmungen des zuständigen Ministeriums und der NRW-Stiftung zugestimmt.

Nach dem Vorliegen der vorstehenden Zustimmungen wurde der Rahmenvertrag zwischen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), der Stadt Zülpich und dem Förderverein Zülpicher Geschichte und Kulturdenkmäler e. V. am 26. März 2009 unterzeichnet. Dadurch wurden die Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur in das "Netzwerk kulturhistorisches Erbe im LVR" aufgenommen. Der LVR hat im Rahmen der regionalen Kulturförderung die Betriebsführung des Museums zum 01. April 2009 übernommen.

Gemäß § 6 des Rahmenvertrages wird zum Zwecke der besonderen Förderung des Museums und zur beratenden Unterstützung des laufenden Betriebes ein Beirat gebildet.
Der Beirat besteht gemäß § 6 Abs. 4 des Rahmenvertrages u. a. aus 6 Vertretern des LVR. Davon entfällt gemäß § 113 Abs. 2 GO ein Sitz auf die Verwaltung des LVR.

Den Vorsitz im Beirat führt gemäß § 6 Abs. 5 des Rahmenvertrages ein Vertreter des LVR.

Für die Benennung der Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland in den Beirat sowie für die Benennung des Vorsitzes im Beirat ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.


 

Im Auftrag

K a s c h n y

 

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden