Das Projekt zur Erprobung des selbstständigen Wohnens war befristet bis zum 31.12.2011. Anhand von Datenauswertungen wurden in der Ursprungsvorlage 13/1364 erste zielgruppenspezifische Schlussfolgerungen gezogen. Danach unterstützt das Probewohnen Menschen mit Behinderung, die stationär betreut werden oder in den Herkunftsfamilien leben, bei der Gewinnung von Alltagskompetenzen, die diese für ein späteres, selbständiges und ambulant betreutes Wohnen benötigen. Die weiteren dort aufgezeigten Trends, wie z.B. die überwiegend positve Einschätzung des Probewohnens durch die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen werden im zweiten Zwischenbericht, LVR-Ergänzungsvorlage 13/1364/1, bestätigt. Dem Verwaltungsvorschlag, das Angebot des Probewohnens auch im Jahr 2012 und in den folgenden Jahren aufrecht zu erhalten, stimmte der Landschaftsauschuss mit Beschluss vom 09.12.2011 zu. Der hier vorliegende zweite Ergänzungsbericht stellt die regionalen Bedingungen dar, untern denen das Probewohnen umgesetzt wird und erläutert die Belegsituationen der einzelnen Probewohnungen.