Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung für die Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnik des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR InfoKom) ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen. Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Gewinnverwendung oder die Verlustbehandlung zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 erfolgte durch die AWITO AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne.
LVR InfoKom erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, nachdem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Die Gemeindeprüfungsanstalt wird erst nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Landschaftsversammlung entscheiden, ob der Bestätigungsvermerk zu ergänzen ist.
LVR InfoKom schließt das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2007 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 272.385,23 Euro ab (siehe Anlagen) .
Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung, als Betriebsausschuss für LVR InfoKom, hat in seiner Sitzung am 08.09.2008 mit Vorlage Nr. 12/3559 den Jahresabschluss 2007 beraten und hierbei einstimmig dem Landschaftsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2007 an die Landschaftsversammlung zur Feststellung weiterzuleiten. Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung gab folgende Beschlussempfehlung:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes LVR InfoKom fest.
2. Der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes LVR InfoKom zum 31.12.2007 in Höhe von 272.385,23 Euro wird in eine zweckgebundene Investitionsrücklage eingestellt.
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