Ergänzungsantrag-Nr. 13/130/1
Begründung:
Der Antrag Nr. 13/130 wurde im Schulausschuss am 14.11.2011, im Sozialausschuss am 15.11.2011 und im Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen am 18.11.2011 vertagt.
Begründung Antrag Nr. 13/130:
Die Arbeit mit dem Medium Pferd und das Reiten an sich sprechen den Menschen ganzheitlich und über alle Sinne an. Es fordert körperlich, emotional, geistig und sozial. Die Beziehung zum Pferd spielt im heilpädagogischen Reiten eine tragende Rolle. In Ländern wie der Schweiz und auch Österreich wird das therapeutische Reiten umfassend praktiziert, in der Schweiz zahlt die Krankenkasse die Hippotherapie. Für Deutschland hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahre 2006 mitgeteilt, dass aufgrund fehlender wissenschaftlicher Untersuchungen die Hippotherapie als "nicht verordnungsfähiges Heilmittel" zu führen ist. Somit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Dieser Umstand macht es aus Sicht der CDU-Fraktion notwendig, eine Initiative zu starten, die das Ziel haben sollte, eine wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen. Es soll erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen, für die der LVR Verantwortung trägt, zukünftig das therapeutische Reiten in Anspruch nehmen können. Die Hippotherapie soll anerkannt werden und die Krankenkassen - wie z. B. in der Schweiz - die Kosten hierfür tragen.