LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3989
öffentlich
Datum:
01/21/2009
Dienststelle:
Fachbereich 42
Bearbeitung:
Frau Jansen
Landesjugendhilfeausschuss12.02.2009zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Neue steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für den Bereich der Kindertagespflege ab 2009
Kenntnisnahme:
Die Informationen über die neuen steuerrechtlichen Regelungen im Bereich der Kindertagespflege ab 2009 werden gemäß Vorlage Nr.12/3989 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

keine
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 

M e r t e n s 
Begründung der Vorlage Nr. 12/3989:

Ab dem 1. Januar 2009 müssen Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen.

Mit dem am 16. Dezember 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurden die im Rahmen der Vollzeitpflege ( Bereitschaftspflege) und der Kindertagespflege gezahlten Erstattungen des Trägers der Jugendhilfe zur Unfallversicherung, Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Einkommensteuer (neu gefasster § 3 Nr. 9 EStG) befreit.

Die vom Bundesministerium der Finanzen auf Grund des neu gefassten § 3 Nr. 9 EStG vorgenomenen Änderungen gebe ich Ihnen zur Kenntnis. (Anlage 1) 

In einer kurzen Zusammenfassung hat das Bundesministerium der Finanzen die steuerlichen Änderungen dargestellt. (Anlage 2) 

Weitere Hintergrundinformationen über die Auswirkung der erhöhten Betriebsausgabenpauschale können dem ebenfalls beigefügten Rechenbeispiel entnommen werden. (Anlage 3)

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und der Paritätische Gesamtverband haben eine Handreichung zur Besteuerung von Kindertagespflege erarbeitet, die im Internet unter folgendem Link zu finden ist. www.der-paritaetische.de/Veröffentlichungen  

In Vertretung

M e r t e n s