1. Die Neuordnung der Betreuung von Kindern mit Behinderung im Elementarbereich soll im Herbst 2013 beschlossen werden. Damit soll die Neuordnung erstmals mit dem Kindergartenjahr 2014/ 15 rheinlandweit zur Anwendung gelangen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dazu notwendigen Konzepte zusammen mit den Kommunen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und mit den Elternverbänden abzustimmen und bis zur Sommerpause 2013 in die politischen Gremien des LVR einzubringen. In der Vorbereitungsphase der Konzepte soll das Dezernat 4 die Fraktionen in der Landschaftversammlung Rheinland eng in die Debatte einbeziehen und jeweils zeitnah informieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die neu zu entwickelnde Fördersystematik bei den Kindertagesstätten für Kinder mit Behinderungen für den Geltungsbereich beider Landschaftsverbände landeseinheitlich zu erstellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Landesjugendhilfeausschuss eine Übersicht über die vielfältigen Hindernisse auf den verschiedenen Ebenen (Kommunen, Träger, Einrichtungen, Eltern, Krankenkassen, Ärzte etc.) zu erstellen, die aktuell die Umsetzung der Inklusion bei den Kindertagesstätten erschweren, und Vorschläge zu entwickeln, wie diese Hindernisse sukzessive überwunden werden können.