Die Verwaltung wird gebeten, aufgrund der gerade aktuell vereinbarten Ergebnisse des EU-Gipfels bezogen auf die Reduzierung des CO2-Ausstosses die zu erwartenden neuen Rahmenbedingungen bei Planungen von zukünftigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen im gesamten LVR anzuwenden.
Z. Zt. anstehende und zukünftige Bau- und Sanierungsprojekte sind schon jetzt unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Verringerung des CO2-Ausstosses zu behandeln.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, sich an den o.g. Vorgaben zu orientieren, ob bei Neubaumaßnahmen der Standard der Passivhausbauweise zur Anwendung kommen kann.