LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3468
öffentlich
Datum:
02/24/2014
Dienststelle:
Fachbereich 84
Bearbeitung:
Herr Mertens
Krankenhausausschuss 310.03.2014zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 211.03.2014zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 412.03.2014zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 113.03.2014zur Kenntnis
Gesundheitsausschuss14.03.2014zur Kenntnis
Landesjugendhilfeausschuss27.03.2014zur Kenntnis
Landschaftsausschuss07.04.2014zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Verbesserung der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe
Kenntnisnahme:
Der Projektvorschlag zur Verbesserung der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe und die vorgeschlagene Beantragung von Fördermitteln im Rahmen von „Starke Seelen durch starke Netze – Landesinitiative zur Förderung der psychischen Kinder- und Jugendgesundheit in NRW“, wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung



W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:

Mit einstimmigem Beschluss zum Antrag Nr. 13/234 CDU, „Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe verbessern“, hat die Landschaftsversammlung in der Sitzung am 19.12.2013 im Rahmen der Haushaltsberatungen die Verwaltung beauftragt,
„mit dem Land NRW ein Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlag zur flächendeckenden Verbesserung der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe in den Versorgungsregionen der LVR-Kliniken zu erarbeiten. Dabei sind die im Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW enthaltenen Aussagen zur frühzeitigen Unterstützung des Wohlergehens und der Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen sowie die in der Vorlage 13/2426 dargestellten Ergebnisse des LVR-Modellprojekts als Grundlage zu berücksichtigen.“
 

Der Beschluss erfolgte nach den Beratungen des Abschlussberichtes über das LVR-Modellprojekt „Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie verbessern“ (2009 -2011) in den Fachausschüssen. Die Verwaltung hatte mit der Zusammenfassung der Vorlagen 13/2426 bzw. der Ergänzungsvorlage 13/2426/1 ihre Auffassung dargestellt, dass es aus Sicht des LVR-Klinikverbundes sinnvoll erscheint, weitere Initiativen zur Verbesserung der regionalen Vernetzung zunächst auf Maßnahmen zu konzentrieren, die unmittelbar in den Verantwortungsbereich der LVR-Kliniken fallen.

Das Land NRW stellt im Rahmen von „Starke Seelen durch starke Netze – Landesinitiative zur Förderung der psychischen Kinder- und Jugendgesundheit in NRW“ Mittel zur Verfügung, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit geeigneten Maßnahmen und Projekten nachhaltig zu stärken.

Deshalb schlägt die Verwaltung in Umsetzung des Beschlusses der Landschaftsversammlung vor, Projektmittel zur Verbesserung der Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe im Rahmen dieser Landesinitiative zu beantragen.

Dazu hat sie mit den LVR-Kliniken mit Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Bonn, Düsseldorf und Viersen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Duisburg und der dortigen Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Duisburg erste Verabredungen getroffen.

Auf dieser Basis soll ein Gesamtprojektantrag mit vier standortspezifischen Teilprojekten und jeweils anderen Settings beantragt werden.

Die vorgeschlagenen Standorte sind:

  • Bonn

  • Duisburg

  • Düsseldorf und

  • Versorgungsregion der LVR-Klinik Viersen, FB KJPP.

Als Gesamtprojekt können so unterschiedlich Bausteine für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Vernetzung entwickelt und erprobt werden, die ggfls. sukzessive an anderen Standorten übernommen werden können.

Nach Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse des LVR ist die Antragstellung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kooperationspartnern vorgesehen.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden